Verpackungsverordnung Lösungen für Handel, Gewerbe, Institutionen und Vereine
Lizenzgebühren für Verkaufs- und Serviceverpackungen
Sehr geehrte Kundschaft!

Mit in Kraft treten der fünften Novelle der Verpackungsverordnung VerpackV vom 04.04.2008 ist es ab dem 01.01.2009 verboten, Verpackungen welche nicht lizenziert wurden, in Umlauf zu bringen (Vertriebsverbot).

Ab diesem Zeitpunkt ist es für alle, welche befüllte Verpackungen erstmals in Verkehr (an den Endverbraucher) bringen, die sogenannten „Erstinverkehrbringer“, Pflicht sich an einem dualen System zu beteiligen und Gebühren für die Entsorgung zu entrichten. Anders als bei den Verkaufsverpackungen (wie z.B. Milchtüte, Joghurtbecher, Salzstangentüten), besteht bei den Serviceverpackungen (wie z.B. Einpackpapiere, Bäcker- Metzgerbeutel, Tragetaschen) die Möglichkeit, die vorgelagerte Handelsstufe (Hersteller oder Großhändler) mit der Abwicklung der Lizenzierung, gegen Zahlung der anfallenden Kosten und Gebühren, zu beauftragen.

Somit haben Sie als Kunde bei uns die folgenden zwei Möglichkeiten die bestellten Serviceverpackungen bei einem Dualen System zu lizenzieren.

1.) Lizenzgebühren werden nicht berechnet (Keine Lizenzierung vornehmen)

Wenn Sie keine Lizenzierung der Serviceverpackungen wünschen, werden für Ihre Bestellung keine Lizenzgebühren berechnet. In diesem Fall sind Sie für die Lizenzierung Ihrer Verpackungen selber verantwortlich und sind dann verpflichtet sich um die Teilnahme an einem Dualen System zu kümmern. Eine Liste von einigen dualen Systemen haben wir Ihnen beigefügt.

Zusätzlich zu der Pflicht der Lizenzierung, besteht bei bestimmten Mengen (80 Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe, Kartonagen sowie 30 Tonnen bei den übrigen Materialien) die Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung bis zum 30.04. des Folgejahres. Hierüber erhalten Sie weitere Informationen über www.ihk-ve-register.de.

2.) Lizenzgebühren werden berechnet (Lizenzierung der Verpackungen)

Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Lizenzierung Ihrer Serviceverpackungen. Sie beauftragen uns schriftlich (wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben), die Verpackungen gegen Gebühr bei einem Dualen System zu lizenzieren.

Diese Gebühren werden per kg abgeführt und liegen zur Zeit bei:

Papier+Pappe € 0,19
Kunststoff € 0,89
Weißblech € 0,26
Aluminium € 0,78
Verbundstoff € 0,57
Alle Preise zzgl. MwSt.

Diese Gebühren werden Ihnen dann separat in Ihrer Rechnung aufgeführt.

Ein entsprechendes Formular haben wir für Sie vorbereitet. Hier übernehmen wir auch die Abgabe einer eventuell anfallenden Vollständigkeitserklärung.

Überlegen Sie in Ruhe und wägen Sie ab, ob Sie die Lizenzierung selbst vornehmen oder uns damit beauftragen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!

Ihr Papier-Bodelier Team

Zum Beauftragungsvordruck (Bitte ausgefüllt per Fax zurück)